Über den Verein MFP e.V.

In unserem Verein sind über 200 Hobbyforscher organisiert. Unser Vorstand setzt sich nach Satzung aus mindestens sechs Vereinsmitgliedern zusammen. Wir haben sechs Ehrenmitglieder in unserem Verein. Enge Beziehungen bestehen zu weiteren Vereinen, teilweise gibt es eine gegenseitige Mitgliedschaft.

Zweck des Vereins

Zweck des Vereins für mecklenburgische Familien- und Personengeschichte ist die Erforschung, Pflege und Förderung der Personen- und Familiengeschichte, der Heraldik und verwandter Wissenschaften. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • Sammlung familien- und wappenkundlicher Quellen, ihre Aufbereitung und wissenschaftliche Auswertung;
  • Veröffentlichung genealogischer, heraldischer und allgemeinhistorischer Arbeiten;
  • Herausgabe familien- und personengeschichtlicher Periodika;
  • Pflege und Ausbau einer vereinseigenen Handbibliothek;
  • Forschungsberatung;
  • Förderung des Austausches von Forschungsergebnissen;
  • Pflege der Beziehungen zu anderen genealogischen Vereinigungen des In- und Auslands, insbesondere durch Schriftentausch und Forschungshilfe sowie gemeinsame Veranstaltungen.

Status des Vereins

  • Der "Verein für mecklenburgische Familien- und Personengeschichte e.V." wurde am 22. Oktober 1997 in Tellow gegründet.
  • Der Sitz des Vereins ist Warnkenhagen, OT Tellow. Er ist seit dem 14.05.2018 beim Amtsgericht Rostock unter der Nummer VR 3314 eingetragen.
    (vorher: VR 992 vom 17.04.2015 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Güstrow, VR 1845 vom 24.7.2001 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Rostock, VR 154 vom 15.4.1998 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Güstrow)
  • Der "Verein für mecklenburgische Familien- und Personengeschichte e.V." wurde am 6.5.1998 durch das Finanzamt Malchin als gemeinnützig eingestuft.
  • Der "Verein für mecklenburgische Familien- und Personengeschichte e. V." Steuernummer 086/141/06957 ist gemäß Freistellungsbescheid vom 17.03.2015 des Finanzamtes Güstrow nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §51 ff. AO dient. Der Verein fördert Wissenschaft und Forschung.

Satzung

Die Satzung des Vereins für mecklenburgische Familien- und Personengeschichte e.V. als PDF-Datei.